Was Patient:innen ihrer Ärztin oder ihrem Therapeuten erzählen, gehört zu den intimsten Informationen überhaupt. Doch genau diese Vertraulichkeit könnte durch das geplante Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts geschwächt werden. Davor warnen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die Apothekerschaft.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Die Bundesregierung will damit die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes erweitern. Sie begründet es damit, dass so digitale Bedrohungen, Extremismus und Spionage besser aufgeklärt werden könnten.
Was das neue Nachrichtendienstgesetz ermöglichen soll
Der Gesetzentwurf erlaubt den Nachrichtendiensten unter bestimmten Voraussetzungen weitreichende Überwachungsmaßnahmen. Dazu gehört, Gespräche in nicht öffentlich zugänglichen Räumen heimlich mitzuhören und aufzuzeichnen.
Auch Wohnungen, Praxisräume und andere Geschäftsräume könnten verdeckt betreten werden – beispielsweise, um Abhörtechnik oder Spähsoftware zu installieren. Der Bundesnachrichtendienst soll zudem in bestimmten Fällen mehr Möglichkeiten erhalten, im Inland tätig zu werden.
Das bedeutet nicht, dass Geheimdienste künftig beliebig Arztpraxen durchsuchen oder Patientengespräche abhören dürften. Voraussetzung wären eine erhebliche Bedrohung, die Erforderlichkeit der Maßnahme und eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Der Ärzteschaft reicht dieser Schutz jedoch nicht aus.
Warum Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen Alarm schlagen
Im Mittelpunkt der Kritik steht die unterschiedliche Behandlung von Berufsgeheimnisträger:innen. Rechtsanwält:innen, Geistliche, Journalist:innen und Bundestagsabgeordnete sollen grundsätzlich einen sogenannten absoluten Schutz vor nachrichtendienstlicher Überwachung genießen.
Für Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Apotheker:innen und andere Heilberufe sieht der Entwurf dagegen lediglich einen relativen Schutz vor. Ihre Verschwiegenheitsinteressen müssten bei einer Entscheidung zwar besonders berücksichtigt werden. Eine Überwachung bliebe nach einer Abwägung aber möglich.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält diese Unterscheidung für verfassungsrechtlich nicht begründbar. Gesundheitsdaten seien ebenso sensibel wie Informationen, die Menschen Rechtsanwält:innen oder Geistlichen anvertrauten.
Nach Einschätzung der KBV könnten auf Grundlage des Entwurfs etwa Anamnesegespräche oder Therapiesitzungen aufgezeichnet werden. Ebenso könnten Nachrichtendienste heimlich Praxisräume betreten, um dort Abhörgeräte zu installieren.
Vertrauen als Voraussetzung jeder Behandlung
Für die Ärzteschaft geht es dabei nicht allein um Datenschutz. Das Vertrauen zwischen Patient:innen und medizinischem Personal sei eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.
Patient:innen müssten sicher sein können, dass Angaben zu Erkrankungen, psychischen Problemen, Suchtverhalten oder persönlichen Lebensumständen vertraulich bleiben. Entstehe der Eindruck, der Staat könne mithören, könnten Betroffene wichtige Informationen zurückhalten oder ganz auf eine Behandlung verzichten.
Auch die Bundesärztekammer sieht keinen sachlichen Grund dafür, Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen schlechter zu schützen als Rechtsanwält:innen. Sie fordert, Erkenntnisse aus medizinischen Vertrauensverhältnissen vollständig von Überwachungsmaßnahmen auszunehmen.
Die KBV weist zudem darauf hin, dass die ärztliche Schweigepflicht bereits heute nicht grenzenlos gilt. Bei der unmittelbaren Androhung schwerer Straftaten können Ärzt:innen verpflichtet oder berechtigt sein, Informationen offenzulegen.
Auch Apotheker:innen warnen vor Zugriff auf Gesundheitsdaten
Ähnliche Einwände erhebt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). In Apotheken würden regelmäßig sensible Informationen über Erkrankungen, Therapien und Medikamente offengelegt.
Die Apothekerschaft befürchtet deshalb ebenfalls, dass die vorgesehene Abwägungslösung das Patientengeheimnis nicht ausreichend schützt. Vertraulichkeit sei eine grundlegende Voraussetzung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung, heißt es in der Stellungnahme.
Bundesregierung weist Kritik zurück
Die Bundesregierung sieht das Patientengeheimnis durch die Reform nicht gefährdet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, die Nachrichtendienste würden nur angemessen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen handeln.
Das Bundesinnenministerium verweist zudem auf vergleichbare Regeln in der Strafprozessordnung. Auch dort genießen Rechtsanwält:innen einen stärkeren Schutz, während bei anderen Berufsgeheimnisträger:innen zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und dem Interesse der Strafverfolgung abgewogen wird.
Warum diese Unterscheidung auch im Nachrichtendienstrecht gelten soll, beantwortet das Ministerium jedoch nicht konkret.
Was die Ärzteschaft jetzt fordert
KBV und Bundesärztekammer verlangen, Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in den Kreis der absolut geschützten Berufsgruppen aufzunehmen. Die vorgesehene Abwägungslösung für Heilberufe solle gestrichen werden.
Das Gesetz ist mit dem Kabinettsbeschluss noch nicht verabschiedet. Im parlamentarischen Verfahren können Bundestag und Bundesrat den Entwurf noch verändern. Damit ist auch offen, ob der Schutz des Arzt-Patienten-Geheimnisses noch nachgebessert wird.