Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Die AfD tritt mit dem Ziel an, erstmals eine Landesregierung zu führen. Umfragen zufolge könnte ihr das gelingen.

In ihrem 138 Seiten umfassenden Regierungsprogramm widmet sie dem Verhältnis von Staat, Kirchen und Religion mehrere eigene Abschnitte. Dabei zieht sich eine deutliche Unterscheidung durch den Text: Das Christentum wird positiv bewertet, die evangelische und katholische Kirche dagegen werden scharf angegriffen.

Christentum als kulturelle und gesellschaftliche Ordnung

Unter der Überschrift "Christentum fördern, nicht nur zwei Kirchen" bezeichnet die AfD den christlichen Glauben als wesentlichen Bestandteil der europäischen Kultur. Er biete Menschen Halt und Orientierung. Wer sich zum Christentum und zur christlichen Ethik bekenne, leistet nach Auffassung der Partei einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwesen.

Was die AfD unter christlicher Ethik versteht, wird allerdings nur indirekt deutlich. Das Programm verbindet die christliche Prägung vor allem mit einem traditionellen Familienbild, nationaler Identität und der Abgrenzung gegenüber dem Islam. Ehe und Familie aus Vater, Mutter und Kindern sollen als gesellschaftliche Norm besonders gefördert werden.

Theologische Inhalte spielen dagegen kaum eine Rolle. Gott, Jesus oder die Bibel werden im Programm nicht behandelt. Martin Luther taucht lediglich als eine historische Persönlichkeit aus Sachsen-Anhalt auf, die Deutschland geprägt habe. 

Das Christentum erscheint also vor allem als kulturelle und gesellschaftspolitische Ordnung – weniger als konkreter Glaube.

AfD wirft großen Kirchen Abkehr vom Auftrag vor

Deutlich kritischer fällt das Urteil über die evangelische und katholische Kirche aus. Die Partei bezeichnet sie wiederholt als "Kirchensteuerkirchen". Diese hätten sich vielfach von ihrem christlichen Auftrag entfernt und seien vor allem gesellschaftspolitisch tätig geworden.

Die AfD stört sich insbesondere am kirchlichen Engagement für Klimaschutz, Migration, Demokratie und die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Weil die Kirchen damit aus Sicht der Partei ihre eigentliche Aufgabe verfehlten, könnten sie keine besondere staatliche Stellung mehr beanspruchen.

Damit legt die AfD zugleich ein enges Verständnis kirchlicher Aufgaben zugrunde: Anerkannt werden vor allem Seelsorge, Verkündigung, Kirchenmusik und der Erhalt von Gebäuden. Dass Kirchen ihren Glauben auch als Auftrag verstehen, sich öffentlich zu sozialen, politischen und ethischen Fragen zu äußern, bewertet das Programm überwiegend als unzulässige politische Einflussnahme.

Staatsleistungen sollen neu verteilt werden

Jährlich zahlt Sachsen-Anhalt mehr als 40 Millionen Euro sogenannte Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche. Diese Zahlungen beruhen auf historischen Rechtstiteln und Verträgen. Nach Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung sollen sie grundsätzlich abgelöst werden.

 Dafür müsste der Bund jedoch zunächst die maßgeblichen Grundsätze schaffen. Das Grundgesetz unterscheidet Staatsleistungen ausdrücklich von einer allgemeinen Religionsförderung.

Die AfD will die Zahlungen nicht abschaffen, sondern neu verteilen. Bei gleichbleibendem Gesamtvolumen sollen künftig alle christlichen Kirchen, also auch Freikirchen, entsprechend ihrer Mitgliederzahl berücksichtigt werden. Verwenden dürften sie das Geld ausschließlich für geistliches Personal und den Erhalt ihrer Gebäude. Zudem sollen sie ihre Gesamthaushalte offenlegen.

Rechtlich wäre eine solche Umverteilung nicht ohne Weiteres möglich. Die bisherigen Leistungen beruhen nicht allein auf der Größe der Kirchen, sondern auf historischen Ansprüchen und Staatskirchenverträgen. 

Auffällig ist zudem ein Widerspruch im Programm: Einerseits will die AfD das Gesamtvolumen der Zahlungen beibehalten und auf mehr Kirchen verteilen. Andererseits erklärt sie, Kirchen könnten erst unabhängig von staatlichen Zahlungen ihre positive Wirkung entfalten.

Staat soll keine Kirchensteuer mehr einziehen

Darüber hinaus will sich eine AfD-Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Finanzämter keine Kirchensteuer mehr einziehen. Evangelische und katholische Kirche sollten ihre Beiträge nach Vorstellung der Partei künftig selbst erheben – wie Vereine.

Das Grundgesetz räumt Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts allerdings ausdrücklich das Recht ein, auf Grundlage der staatlichen Steuerlisten Kirchensteuern zu erheben. Eine Abschaffung des staatlichen Einzugs würde deshalb eine grundlegende Veränderung des geltenden Staatskirchenrechts erfordern.

Evangelische Akademie soll Förderung verlieren

Besonders konkret wird das Programm bei der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt in Wittenberg. Deren jährliche Landesförderung von 70.000 Euro will die AfD unverzüglich streichen. Sie wirft der Akademie vor, weniger kirchliche Bildung als vielmehr "politische Agitation" zu betreiben.

Als Belege nennt die Partei unter anderem die Beschäftigung mit Klimawandel, gesellschaftlicher Transformation, Migration und geschlechtlicher Vielfalt. Aus Sicht der AfD gehören solche Themen nicht zu den Aufgaben einer kirchlichen Bildungseinrichtung.

Die Akademie hat die Vorwürfe bereits zurückgewiesen. Sie bezeichnete die Darstellung der AfD als "falsch, verzerrt und frei erfunden". Ihre Bildungsarbeit schaffe Räume, in denen Fachleute unterschiedliche Positionen zur Diskussion stellten. Auch habe sich die Einrichtung nie für eine unkontrollierte Einwanderung ausgesprochen. Die sozial-ökologische Transformation gehöre allerdings tatsächlich zu ihren Themen.

Kirchenasyl: Abschiebungen und mögliche Strafverfahren

Einen weiteren Konflikt mit den Kirchen kündigt die AfD beim Kirchenasyl an. Nach Angaben des Programms gewährten Kirchengemeinden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 insgesamt 81 ausreisepflichtigen Menschen Schutz, im ersten Halbjahr 2025 waren es 61.

Eine AfD-geführte Landesregierung will diese Menschen möglichst schnell abschieben lassen. Darüber hinaus sollen die Behörden prüfen, ob Verantwortliche in Kirchengemeinden wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt strafrechtlich verfolgt werden können. Gemeinden könnten außerdem für Kosten haftbar gemacht werden, die durch das Überschreiten von Abschiebungsfristen entstehen.

Die pauschale Aussage des Programms, Kirchenasyl verstoße gegen geltendes Recht, greift allerdings zu kurz. Zwar begründet das Kirchenasyl kein eigenes Aufenthaltsrecht. Zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen besteht aber eine Verfahrensabsprache, nach der besondere Härtefälle noch einmal geprüft werden können. 

Die Bundesregierung bezeichnete diese als rechtlich nicht verbindliche Absprache, die kein eigenes Rechtsinstitut schafft. Die Härtefallprüfung selbst bewegt sich jedoch innerhalb des europäischen Asylrechts. 

Islam soll zurückgedrängt werden

Während die AfD beim Christentum zwischen dem Glauben und den großen Kirchen unterscheidet, behandelt sie den Islam fast ausschließlich als gesellschaftliche und politische Gefahr. Der Islam habe Deutschland und Sachsen-Anhalt historisch nicht geprägt und sei mit dem abendländischen Staatsverständnis nicht vereinbar, heißt es im Programm.

Zwar erkennt die Partei an, dass die Glaubens- und Religionsfreiheit auch für Muslim:innen gilt. Zugleich behauptet sie, dieses Grundrecht sei zu einem "Supergrundrecht" ausgeweitet worden. Eine AfD-Regierung werde alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzen, um den Einfluss des Islam in Sachsen-Anhalt zu begrenzen.

Konkret wendet sich die Partei gegen repräsentative Moscheebauten, Minarette und den öffentlichen Muezzinruf. Auch bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen lehnt sie ab. Muslimische Kinder und Jugendliche sollten für religiöse Unterweisung stattdessen Angebote von Moscheevereinen besuchen.

Artikel 4 des Grundgesetzes schützt allerdings nicht nur den privaten Glauben, sondern auch die freie Religionsausübung. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob eine Religion seit Jahrhunderten in Deutschland verbreitet oder erst durch Migration stärker sichtbar geworden ist. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ist im Grundgesetz ohne Unterscheidung nach Religion garantiert. Allgemeine Regeln des Bau-, Lärm- oder Sicherheitsrechts können auch für Moscheen und Muezzinrufe gelten. Eine gezielte Benachteiligung einer einzelnen Religion stieße dagegen auf enge verfassungsrechtliche Grenzen.

Judentum und jüdisches Leben bleiben unerwähnt

Anders als dem Christentum und dem Islam widmet die AfD dem Judentum keinen eigenen Abschnitt. Auch jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt oder das Verhältnis zu den jüdischen Gemeinden werden im Regierungsprogramm nicht behandelt.

Selbst im ausführlichen kultur- und geschichtspolitischen Kapitel finden sich weder die Shoah noch die jüdische Geschichte des Landes als eigenständige Themen. Stattdessen kritisiert die Partei eine angebliche Verewigung deutscher Schuldgefühle und will die staatliche Förderung der Provenienzforschung kürzen, die unter anderem unrechtmäßig erworbene Kulturgüter aus der NS-Zeit untersucht.

Während die AfD das Christentum als identitätsstiftende Tradition hervorhebt und dem Islam als Bedrohung derselben framet, formuliert sie für jüdisches Leben überhaupt keine religionspolitischen Ziele.

Ein bevorzugtes Christentum unter politischen Bedingungen

Insgesamt entwirft die AfD keine religionspolitische Neutralität, sondern eine deutliche Rangordnung. Das Christentum wird als kulturelle und moralische Grundlage des Landes bevorzugt. 

Die großen Kirchen sollen jedoch Privilegien verlieren und sich nach den Vorstellungen der Partei weitgehend auf geistliche Aufgaben beschränken. Wo sie sich politisch für Migration, Klimaschutz oder gesellschaftliche Vielfalt einsetzen, drohen ihnen Förderstreichungen und stärkere staatliche Kontrolle.

Der Islam erscheint fast ausschließlich als einzudämmender Einfluss. Das Judentum bleibt unerwähnt. Das Regierungsprogramm fördert damit nicht Religion im Allgemeinen, sondern ein bestimmtes, kulturell und gesellschaftspolitisch definiertes Bild des Christentums.